Bundesweite Rauchmeldertage 2015

Den bundesweiten Rauchmeldertag gibt es in diesem Jahr gleich drei Mal:

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Quelle: www.rauchmelder-lebensretter.de

1.  Am 13 Februar 2015 – Thema: „Eigentum verpflichtet“ interessant für alle Haus- und Wohnungseigentümer.

2.  Am 13. März 2015 – Thema: „Wartung von Rauchwarnmeldern“ interessant für alle Eigentümer und Mieter.

3. Am 13. November 2015

 

 

 

 

 

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Quelle: www.rauchmelder-lebensretter.de

Offizielle Flyer zum Thema Rauchmelder mit Hinweisen zur Installation:

Rauchmelderpflicht gilt auch für selbstgenutzte Immobilien

Der erste Rauchmeldertag dieses Jahres findet am Freitag, den 13. Februar statt. Unter dem Motto „Eigentum verpflichtet“ appelliert er an Haus- und Wohnungseigentümer, Rauchmelder auch in ihrer selbst genutzten Immobilie zu installieren. Derzeit gilt in 13 Bundesländern Rauchmelderpflicht. Berlin,  Brandenburg und Sachsen haben die Einführung einer Rauchmelderpflicht angekündigt.

„Die Rauchmelderpflicht besteht nicht nur für vermietete Objekte, sondern auch für selbst genutztes Wohneigentum. Viele Eigentümer wissen dies nicht“, erklärt Christian Rudolph, Vorstand beim Forum Brandprävention e.V. Laut Erhebungen des Statistischen Bundesamtes stirbt in Deutschland durchschnittlich jeden Tag ein Mensch an den Folgen eines Brandes. 95 Prozent davon ersticken an giftigen Rauchgasen. „Rauchmelder hätten ihr Leben retten können“, ergänzt Rudolph und empfiehlt auch Eigentümern in Bundesländern ohne Einbaupflicht, Rauchmelder zu installieren.

In diesen Bundesländern besteht Rauchmelderpflicht:

In Hamburg, Meck­lenburg-Vorpommern, Rhein­land-Pfalz und Schleswig-Holstein müssen Rauchmelder in allen Wohngebäuden installiert sein. Seit Jahresanfang gilt dies auch für Baden-Württemberg und Hessen. In Bayern, Bremen, Nieder­sachsen, Nord­rhein-West­falen, Saar­land, Sachsen-Anhalt und Thüringen gilt die Einbaupflicht zunächst nur für Neubauten. Bestehende Wohngebäude sind in den kommenden Jahren nach­zurüsten.

Einbau von Rauchmeldern ist meist Vermietersache:

In den dreizehn Bundesländern mit Rauchmelderpflicht sind außer in Mecklenburg-Vorpommern die Eigentümer oder Vermieter für den Einbau der Rauchmelder verantwortlich.

In welchen Räumen müssen Rauchmelder installiert werden:

Alle Kinder- und Schlafzimmer sowie angrenzende Flure müssen mit Rauchmeldern ausgestattet sein. Grund­lage dafür ist die Bauordnung des jeweiligen Bundes­landes.

Weitere Informationen wie zum Rauchmeldertag und zur Rauchmelderpflicht unter: www.rauchmelder-lebensretter.de